Protecting Collections, Empowering Institutions
Öffentlich zugängliche Sammlungen und Stiftungen tragen eine doppelte Verantwortung: Sie bewahren kulturelle Werte und machen sie zugleich einer breiten Öffentlichkeit zugänglich. Diese besondere Rolle bringt vielfältige Risiken mit sich – von Leihgaben und Transporten über Ausstellungen bis hin zu Besucherbetrieb und Gebäudeschutz.
Unsere Allgefahrenversicherungen sichern Kunstwerke und Sammlungsobjekte umfassend – im eigenen Haus, während des Transports oder bei externen Ausstellungen. Dabei berücksichtigen wir Leihverträge, Zuständigkeiten, konservatorische Anforderungen und internationale Standards im Kunst- und Museumswesen.
Darüber hinaus schützen wir das gesamte Umfeld Ihrer Institution: Gebäude, Technik, Betriebseinrichtung und Haftungsrisiken gegenüber Besuchern, Leihgebern und Mitarbeitenden. Ergänzend beraten wir zu Berufshaftpflicht, Cyberrisiken und Wertsachenversicherung.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Vorsorge für Ihr Team. Mit individuellen Konzepten zur betrieblichen Altersversorgung und betrieblichen Krankenversicherung unterstützen wir private Museen dabei, qualifizierte Fachkräfte langfristig zu gewinnen und zu binden.
So entsteht ein Versicherungskonzept, das Kunst, Institution und Menschen gleichermaßen schützt – für Stabilität, Vertrauen und den nachhaltigen Erhalt privater Kulturinitiativen.

FAQs

1
Sind Leihgaben und temporäre Ausstellungen automatisch mitversichert?
Ja. Unsere Allgefahrenkonzepte schützen Kunstwerke auch während Leihgaben, Transporten und externen Präsentationen („nail-to-nail“) – einschließlich individueller Bewertungsklauseln und internationaler Versicherungsstandards.
2
Wer haftet bei Schäden an Leihgaben oder Ausstellungsobjekten?
Grundsätzlich haftet die Institution, die das Werk in ihrer Obhut hat – auch bei unverschuldeten Schäden, sofern keine andere Vereinbarung besteht. Eine Allgefahrenversicherung schützt in diesen Fällen vor erheblichen finanziellen Belastungen und gewährleistet die vollständige Wiederherstellung oder Entschädigung.
3
Wie kann ein Versicherungskonzept an die Governance-Struktur einer Stiftung angepasst werden?
Bei Stiftungen mit Kuratorium oder Vorstand ist eine klare Zuweisung von Verantwortlichkeiten entscheidend.
Unsere Konzepte integrieren diese Strukturen, z. B. durch spezielle Haftungsbausteine (D&O) oder abgestufte Deckungen, die Entscheidungswege und Zuständigkeiten berücksichtigen.