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Your Rights Protected, Your Confidence Assured

Rechtliche Auseinandersetzungen lassen sich nicht immer vermeiden – sei es im privaten Umfeld, im Straßenverkehr, rund um Immobilien oder im beruflichen Kontext. Eine Rechtsschutzversicherung sorgt dafür, dass Sie Ihr Recht durchsetzen können, ohne finanzielle Risiken tragen zu müssen. Sie übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten, Sachverständigenhonorare und – je nach Bereich – auch Mediationsverfahren.

Eine umfassende Lösung deckt alle wichtigen Lebensbereiche ab: vom privaten Vertragsrecht über Verkehrs- und Immobilienrecht bis hin zu spezialisierten Bausteinen für Beruf, Steuer oder Erbrecht. So haben Sie die Gewissheit, in kritischen Situationen auf die bestmögliche rechtliche Unterstützung zurückgreifen zu können, denn iine Rechtsschutzversicherung umfasst sowohl zivilirechtliche als auch strafrechtliche Auseinandersetzungen.

Rechtsschutzversicherung

FAQs

Rechtsschutzversicherung

1

Habe ich freie Anwaltswahl – und gibt es Ausschlüsse?

Ja, die freie Wahl der Rechtsanwältin oder des Rechtsanwalts ist gesetzlich garantiert.

 

Es gibt aber auch typische Einschränkungen: So sind vorsätzliche Straftaten grundsätzlich ausgeschlossen, Streitigkeiten rund um Bauvorhaben meist nur eingeschränkt versicherbar und in Familien- oder Erbsachen übernehmen viele Policen nur die Kosten für eine rechtliche Erstberatung. Es ist daher sinnvoll, den Deckungsumfang genau auf die persönliche Situation abzustimmen.

2

Wie hoch sind Deckungssummen – und gibt es Selbstbeteiligungen?

Üblich sind sehr hohe Deckungssummen, oft mindestens 300.000 Euro pro Fall, teilweise auch unbegrenzt im Inland.

 

Für internationale Streitigkeiten können länderspezifische Obergrenzen gelten.

 

Viele Tarife sehen eine Selbstbeteiligung vor, die je nach Anbieter fix vereinbart oder durch schadenfreie Jahre reduziert werden kann.

3

Kann ich auch für einen bereits laufenden Konflikt eine Police abschließen?

Grundsätzlich nein: Der Rechtsschutz greift nur, wenn der Streit nach Versicherungsbeginn und nach eventueller Wartezeit entsteht.

 

Eine Ausnahme bilden spezielle Verkehrsrechtsschutzprodukte, die unter engen Bedingungen auch für ein bereits eingetretenes Ereignis abgeschlossen werden können – etwa wenn bislang noch kein Anwalt über eine Erstberatung hinaus tätig war.

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